Donaukammmolch (Triturus dobrogicus)

Foto: © Bernd Tobler



Wichtige Lebensraumstrukturen: Stillgewässer, Höhlen aller Art

 

Im Burgenland kommen mehrere Arten von Molchen vor: Neben dem noch relativ häufig anzutreffenden Teichmolch, dieser ist zum Beispiel auch in Gärten und Parks zu finden, können auch zwei Vertreter der Kammmolch-Artengruppe verzeichnet werden. Während der Donaukammmolch (Triturus dobrogicus) eher in den nördlichen Landesteilen zu finden ist, stellt im mittleren und südlichen Burgenland der Kammmolch (Triturus cristatus) die Hauptart dar.

 

Die Männchen aller Arten bilden zur Paarungszeit einen auffälligen Rückenkamm aus, welcher an der Schwanzwurzel unterbrochen ist. Dies ermöglicht auch die Unterscheidung zum Teichmolch, dessen Rückenkamm vom Nacken bis zur Schwanzspitze durchgehend verläuft. Die Unterscheidung der Kammmolch-Arten untereinander gestaltet sich jedoch als äußerst schwierig.

 

Kammmolche sind – wie die meisten Amphibien – sowohl an Land als auch im Wasser anzutreffen. Ab April können die meisten Molcharten an den Laichgewässern gefunden werden. Der Donaukammmolch bevorzugt gut besonnte temporäre Gewässer mit einer üppigen Krautschicht, dies können auch Gräben oder Sümpfe sein. Nach der Paarung legt das Weibchen je ein Ei an einer Pflanze ab, woraus die noch unvollständig entwickelte Larve schlüpft.

 

Der Donaukammmolch ist ausschließlich dämmerungs- und nachtaktiv und deshalb unter Tags selten zu sehen. Nach der Paarung verlassen manche Tiere das Wasser wieder, andere bleiben noch länger und überwintern gelegentlich auch in den Laichgewässern. Als Landlebensräume werden vor allem Auwälder und strukturreiche Waldränder genutzt, den Tag verbringen die Tiere in Verstecken, unter Brettern und Steinen und in verschiedenen Hohlräumen.


SCHUTZSTATUS

Schutzstatus Rote Liste Österreich Donaukammmolch: Stark gefährdet

 

Schutzstatus Fauna-Flora-Habitatrichtlinie Kammmolch:

Anhang II (Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse, für deren Erhaltung besondere Schutzgebiete ausgewiesen werden müssen)

Anhang IV (streng zu schützende Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse)

 

 

Schutzstatus Berner Konvention: Streng geschützt