Habitatbaum

Foto: © Kathrin Hausmann



Kurzcharakteristik:

Habitatbäume sind Bäume welche aufgrund ihres hohen Alters eine Vielzahl von Mikrohabitaten, wie tote Äste, Spechthöhlen, abgelöste Rindenstücke, Ritzen, Spalten und verschiedenste Hohlräume, aufweisen und dadurch Tier- und Pflanzenarten einen Lebensraum bieten. Als Habitatbaum in Bidimo können jene Bäume gemeldet werden, welche mehrere dieser Mikrohabitate aufweisen.

 

Habitatbäume findet man freistehend in der Kulturlandschaft oder als auffällige Baumriesen im Wald, in Feldgehölzen oder auch im Siedlungsgebiet. Frei stehende Solitärbäume weisen aufgrund der fehlenden Konkurrenz durch andere Bäume meist eine ausladende Krone und ein imposantes Erscheinungsbild auf. Sie haben eine hohe ästhetische Wirkung und prägen das Landschaftsbild. Außerdem erfüllen sie eine wichtige Trittsteinfunktion im Biotopverbund und erhöhen den Erholungswert einer Landschaft, indem sie das Mikroklima positiv beeinflussen und als Schattenspender fungieren.

 

Habitatbäume als Lebensraum:

Habitatbäume stellen wie ihr Name bereits vermuten lässt eine wertvolle Lebensgrundlage für zahlreiche Arten dar. So brüten verschiedene Vogelarten wie Schwarzspecht, Trauerschnäpper oder Kohlmeise in den Baumhöhlen, andere wie der Gartenbaumläufer bauen ihre Nester hinter Rindentaschen, während sich verschiedene Fledermausarten tagsüber in den Höhlen, Spalten und Ritzen der Bäume aufhalten. Besonders stabile und hohe Exemplare, können zudem als Horstbaum für Seeadler, Kaiseradler oder Schwarzstorch dienen.

 

Doch nicht nur Vögel profitieren von den Habitatbäumen. Soziale Insekten, wie Hornissen, findet man ebenso in Baumhöhlen, wie den scheuen Baummarder. Besonders im Totholz herrscht reges Treiben, denn es dient als Nahrungsgrundlage und Kinderstube für totholzbewohnende Insekten, wie etwa den geschützten Hirschkäfer. Zusätzlich finden sich verschiedene Flechten, Moose und Pilze an den Baumriesen.

 

Vielfalt fördern im Habitatbaum:

  • Erhalt von Einzelbäumen in der freien Landschaft, in Ortsgebieten und in Wäldern
  • Nachpflanzungen als Basis für zukünftige Habitatbäume
  • Keine Schnittmaßnahmen innerhalb der Brutzeit (1. März bis 1. Oktober)
  • Bei unvermeidlichen Baumfällungen:
  • Kontrolle der Baumhöhlen auf mögliche Bewohner durchführen
    • Ggf. Baum in einer Höhe von 2 bis 3 Metern kappen und den Stamm als stehendes Totholz am Standort belassen
    • Ggf. Tote Äste etc. am Standort belassen