Rotbauchunke (Bombina bombina)

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Wichtige Lebensraumstrukturen: Totholz, Winterunterschlupf, permanente Gewässer

 

Die Rotbauchunke ist eine der beiden heimischen Vertreterinnen der Unken. Diese Gruppe stellt eine sehr urtümliche Form der Amphibien dar. Sie sind oberseits dunkel und unscheinbar gefärbt, verfügen aber über eine auffällige Färbung der Unterseite. Die Rotbauchunke zeigt dabei ein kontrastreiches orange/rot-schwarzes Muster. Dieses dient vor allem der Feindabwehr, denn knallige Farben gelten in der Natur als Warnsignal. Im Falle einer Bedrohung nehmen die Tiere eine kahnförmige Stellung ein und präsentieren dabei ihre bunt gefärbte Unterseite. Dieses Verhalten wird auch als „Unkenreflex“ bezeichnet.

 

Rot- und Gelbbauchunken sind zwar nah verwandt, bevorzugen jedoch sehr unterschiedliche Gewässer. Die Rotbauchunke zeigt dabei eine deutliche Vorliebe für Beständigkeit, dabei findet man sie an strömungsarmen, gut besonnten Gewässern mit einem hohen Anteil an Flachwasserzonen und einer üppigen Vegetation. Sie ist auch stärker an Wasserlebensräume gebunden als die Gelbbauchunke, welche als Pionierart vor allem gut besonnte und vegetationslose Wasseransammlungen besiedelt.

 

Sowohl Alt- als auch Jungtiere verbringen den gesamten Aktivitätszeitraum im bzw. am Wasser. Häufig nutzt ein Tier auch mehrere Gewässer, wobei es ständig zwischen den Gewässern hin und her wechselt. Diese Wanderungen erfolgen in der Regel nachts.

 

Rotbauchunken verlassen ihre Überwinterungsplätze, wie Erdhöhlen, Totholz und Laub, Ende März und begeben sich zu ihren Laichgewässern. Diese befinden sich meist in einem Umkreis von etwa 100 m. Die Männchen leben territorial und grenzen ihre Reviere durch charakteristische Rufe ab. Die Eier werden an Wasserpflanzen unterhalb der Wasseroberfläche angebracht. 


SCHUTZSTATUS

Schutzstatus Rote Liste Österreich: Gefährdet

 

Schutzstatus Fauna-Flora-Habitatrichtlinie:

Anhang II (Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse, für deren Erhaltung besondere Schutzgebiete ausgewiesen werden müssen)

Anhang IV (streng zu schützende Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse)

 

 

Schutzstatus Berner Konvention: Streng geschützt