Segelfalter (Iphiclides podalirius)

Flugzeit: April bis September

Foto: © Kathrin Hausmann



Besonders wichtige Lebensraumstrukturen: niederwüchsige Bestände von Schlehdorn, Zwergweichsel und anderen Arten der Gattung Prunus, Geländeerhebungen und Kuppen

 

Der Segelfalter fällt sowohl aufgrund seiner Größe als auch durch seine besondere Flugweise auf. Wie der Name schon sagt, kann er bei guter Thermik auch weite Strecken ohne einen Flügelschlag zurücklegen. Der wärmeliebende Falter ist vor allem auf trockenen und blütenreichen Standorten wie Mager- und Trockenrasen, trockenen Böschungen bis hin zu Felsstandorten zu beobachten. Aufgrund seines großen Bewegungsradius ist er aber auch ein regelmäßiger Gast in Hausgärten.

 

Da der Segelfalter nicht in allzu großen Dichten vorkommt, kann es schwierig werden, dass die männlichen und weiblichen Tiere aufeinandertreffen. Zur Paarungszeit suchen die Falter daher topografische Erhebungen wie Hügel, Kuppen etc. auf, um sich dort zu paaren. Dieses Verhalten wird auch als Gipfelbalz oder hill-topping bezeichnet.

 

Nach der Paarung legt das Weibchen seine Eier an krüppelwüchsigen Strauch- und Baumarten ab. Dabei nimmt die Schlehe (Prunus spinosa) eine bevorzugte Stellung ein, aber auch Steinweichsel (Prunus mahaleb), Zwerg-Weichsel (Prunus fruticosa), Zwetschke (Prunus domestica) und andere Prunus-Arten bzw. andere Rosengewächse, wie der Eingriffelige Weißdorn (Crataegus monogyna), werden für die Eiablage genutzt. Die Raupen ernähren sich von den Blättern der Pflanzen und verpuppen sich auch dort.

 

So kann der Segelfalter geschützt werden:

Erhalt von Lebensräumen der Raupen (niederwüchsige Prunus-Bestände), Freihalten von Kuppen von Bebauung (Rendezvous-Plätze der adulten Tiere), Erhalt und extensive Pflege von wärmebegünstigten Lagen wie Mager- und Trockenrasen, trockenen Rainen und Böschungen. Neupflanzung von Obstbäumen (vor allem Zwetschken) und Schlehenbeständen an wärmebegünstigten Lagen (Vorsicht: nicht auf Mager- und Trockenrasenflächen, wenn Pflege nicht gewährleistet werden kann)


SCHUTZSTATUS

Schutzstatus Rote Liste Österreich: Gefährdung droht

 

Schutzstatus Fauna-Flora-Habitatrichtlinie: -

 

Schutzstatus Berner Konvention: -