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Heutzutage zählt der Lebensraum Fluss wie alle Feuchtflächen zu den gefährdetsten Lebensräumen. Zur Freude des Bibers gibt es Regelwerke, die nicht nur seinen Lebensraum schützen, sondern auch seine wasserspeichernden und biodiversitätsfördernden Bauten aktiv begrüßen. In der Vergangenheit wurde die Aktivität des Bibers, die gelegentlich zu Überschwemmungen geführt hat, jedoch nicht immer begrüßt. Durch extensivere Bewirtschaftungsformen, die Außernutzungsstellung von Gewässerrandstreifen sowie ein aktives Bibermanagement können Mensch-Biber-Konflikte heutzutage glücklicherweise meistens gelöst und Siedlungsbereiche vor Hochwasser bewahrt werden.

Ablauf
Nach einer kurzen Vorstellung des Referenten wird er die wichtigsten Informationen über Biber und ihre positiven und negativen Umweltauswirkungen sowie die Schutzaktivitäten des Naturschutzbund Burgenlands vermitteln. Anschließend wird gemeinsam in den Einzugsbereich des Bibers am Eisbach gegangen und sein Revier mit Bauten und Spuren besichtigt.

Biber selbst werden wir aufgrund deren Nachtaktivität eher nicht sehen. Stattdessen zeugen seine Spuren von dessen Aufenthalt und Aktivität.

Referierende
Dr. Klaus Michalek ist Biologe und Projektleiter beim Naturschutzbund Burgenland.

Empfohlene Ausrüstung
festes Schuhwerk, wetterangepasste Kleidung

Zielgruppe
Naturinteressierte Personen, Naturschutzorgane

 

© Foto: Ronald Schücker

Datenschutz
Obengenannte ReferentInnen/Personen sind damit einverstanden, dass die angeführten Daten und Fotos im Rahmen des Projekts „NaturAkademie Burgenland“ gespeichert und verarbeitet werden sowie in Print-Medien und auf Webseiten angegeben werden. Eine Weitergabe der Daten und Fotos erfolgt ausschließlich an die im Projekt beteiligten Partner. Es erfolgt keine Weitergabe an nicht ins Projekt involvierte Dritte. Der Eintrag kann auf Wunsch jederzeit widerrufen werden.
Haftung
Die NaturAkademie Burgenland, deren Angestellte, Auftragsnehmerlnnen oder sonstige Erfüllungsgehilflnnen übernehmen keine Haftung für persönliche Gegenstände der TeilnehmerInnen, für das Verhalten oder allfällige Fehlverhalten der TeilnehmerInnen an den Veranstaltungen sowie für Unfälle der TeilnehmerInnen vor, während oder nach der Veranstaltung.

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